Allgemeine Verkaufsbedingungen

ARTIKEL 1 – GEGENSTAND

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Modalitäten fest, nach denen Brl Avocats dem Geschäftskunden eine oder mehrere Schulungsleistungen erbringt. Die Bestandteile dieser Schulungsmaßnahmen sind im Schulungskatalog definiert. Mit der Anmeldung zu den Schulungen von Brl Avocats werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen akzeptiert.

ARTIKEL 2 – ANMELDUNGSMODALITÄTEN

Die Anmeldeformulare werden dem Kunden per Post oder zusammen mit dem Schulungskatalog zugesandt. Die Anmeldung erfolgt durch Zusendung des Anmeldeformulars an Brl Avocats, und zwar mindestens 15 Werktage vor dem Beginn der Schulung, für die sich der Kunde anmelden möchte. Jede Anmeldung muss mit der Zahlung gemäß Artikel 3 der vorliegenden Bedingungen einhergehen. Jede Anmeldung wird von Brl avocats 8 Tage vor dem Beginn der Schulung per Post bestätigt. Bei Nichtbezahlung kann die Anmeldung von BRL Avocats nicht bestätigt werden.

ARTIKEL 3 – PREIS UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Der Preis und die Zahlungsmodalitäten für jede Schulung sind auf dem Anmeldeformular für eine überbetriebliche Schulung oder auf der unterschriebenen Annahme des Geschäftsvorschlags für eine innerbetriebliche Schulung angegeben. Sofern nicht anders vereinbart, enthalten die Preise für diese Schulungen in keinem Fall die Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten, die den Schulungsteilnehmern entstehen, da diese Kosten direkt vom Kunden getragen werden und von diesem zu bezahlen sind oder Brl Avocats gegen Vorlage eines entsprechenden Belegs erstattet werden (wenn Brl Avocats diese Kosten im Namen des Kunden getragen hat).

Bei innerbetrieblichen Schulungen gehen die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Transport der von Brl avocats entsandten Ausbilder zu Lasten des Kunden und werden ihm folglich von Brl avocats in Rechnung gestellt.

Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlungsmodalitäten für die Schulungen, wie sie in diesem Dokument angegeben sind, strikt einzuhalten. Die von Brl avocats ausgestellten Rechnungen sind bei Erhalt durch den Kunden zahlbar. Im Falle einer Nichtzahlung innerhalb von 30 Tagen hat der Kunde eine Strafe in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Es obliegt dem Kunden, gegebenenfalls alle Formalitäten, Anträge auf Kostenübernahme und Rückerstattung bei seinem Kostenträger zu stellen.

ARTIKEL 4 – STORNIERUNGSMODALITÄTEN

Jede Stornierung der Anmeldung durch den Kunden muss Brl avocats schriftlich mitgeteilt werden.

Jede Stornierung, die innerhalb von 15 Tagen vor Beginn der Schulung erfolgt, führt zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50 % des Betrags der betreffenden Schulung.

Bei einer Stornierung durch den Kunden, die weniger als 8 Tage vor Beginn des Kurses erfolgt, ist der volle Preis als Entschädigung zu zahlen.

Jeder begonnene Ausbildungszyklus ist in voller Höhe fällig. Der Kunde trägt allein die Folgen seiner Stornierung, wie z. B. die Transportkosten.

In jedem Fall wird Brl Avocats diese in diesem Fall nicht übernehmen. Brl Avocats behält sich das Recht vor, die Schulung zu stornieren oder zu verschieben, indem sie dem Kunden spätestens fünf Tage vor Beginn der Schulung einen Brief oder eine E-Mail schickt, falls die Teilnehmerzahl nicht ausreicht oder ein Fall höherer Gewalt eintritt.

Brl Avocats haftet nicht für die dem Kunden entstandenen Kosten.

ARTIKEL 5 – DURCHFÜHRUNG DER SCHULUNG

Die Schulungen werden in den von Brl Avocats zur Verfügung gestellten oder gemieteten Räumlichkeiten durchgeführt. Dieser Ort wird von Brl Avocats im Anmeldeformular und in der dem Kunden zugesandten Bestätigung angegeben. Brl avocats behält sich jedoch das Recht vor, den Ort der Schulung oder den Referenten zu ändern, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadenersatz und/oder Strafzahlungen hat. In diesem Fall wird Brl avocats den Kunden mindestens 7 Tage vor Beginn der Schulung davon in Kenntnis setzen.

Die Schulungsleistung umfasst die Bereitstellung von Schulungsunterlagen, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt sind.

ARTIKEL 6 – GEISTIGES EIGENTUM

Alle geistigen Eigentumsrechte an den Kursunterlagen und anderen Lernressourcen, die dem Kunden im Rahmen der Schulungen zur Verfügung gestellt werden, sind das ausschließliche Eigentum von Brl avocats. Folglich verpflichtet sich der Kunde, die genannten Materialien und anderen pädagogischen Ressourcen nur innerhalb der hier festgelegten Grenzen zu nutzen. Der Kunde darf die Kursunterlagen und sonstigen pädagogischen Ressourcen, die dem Kunden im Rahmen der Durchführung der Schulungen zur Verfügung gestellt werden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Brl avocats weder direkt noch indirekt, ganz oder teilweise vervielfältigen, anpassen, ändern, übersetzen, darstellen, vermarkten oder an Dritte, die nicht an den Schulungen teilnehmen, verbreiten.

ARTIKEL 7 – NUTZUNGSRECHTE
Persönliche Datens

Brl avocats verpflichtet sich, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Vorschriften, insbesondere das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, einzuhalten. Die anlässlich der Ausbildungsleistungen gesammelten persönlichen Daten sind für Brl Avocats bestimmt, die sie für die Zwecke der Ausbildungsleistungen sowie zu Zwecken der kommerziellen Werbung verwenden kann, sofern der Kunde nicht widerspricht.

ARTIKEL 8 – HAFTUNG

Brl avocats verpflichtet sich, bei der Durchführung der vom Kunden besuchten Schulungsmaßnahmen mit aller Sorgfalt vorzugehen. Brl avocats haftet nicht für indirekte Schäden, wie insbesondere Betriebsverluste oder entgangene Gewinne, die der Kunde im Laufe oder anlässlich der Durchführung der Schulungen erleidet.
In jedem Fall ist bei allen anderen Schäden und im Falle einer Haftung von Brl Avocats die eventuell von ihr zu zahlende Entschädigung ausdrücklich auf den Preis begrenzt, den der Kunde für die Bereitstellung der Schulung tatsächlich gezahlt hat.

ARTIKEL 9 – BEILEGUNG VON RECHTSSTREITIGKEITEN

Im Falle eines Rechtsstreits über die Ausführung und/oder Auslegung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich die Gerichte von Paris zuständig, und zwar auch im Falle einer einstweiligen Verfügung und ungeachtet der Vielzahl von Instanzen oder Parteien oder der Berufung auf eine Garantie.